Für ausländische Staatsbürger mit Vermögenswerten in Italien ist es ratsam ein italienisches Testament zu errichten. Dies vereinfacht die Eigentumsübertragung für die Erben erheblich.

Gemäss italienischer Rechtsprechung müssen alle ausländischen Testamente von einem Notar beglaubigt werden, bevor das Nachlassverfahren eingeleitet werden kann.

Obschon Italien im allgemeinen internationale Testamente anerkennt, ist es für einen nicht-­italienischen Staatsbürger mit Grund-­oder Immobilienbesitz in Italien empfehlenswert, ein italienisches Testament zu errichten. Fremdsprachliche Urkunden, die unter die jeweilige nationale Rechtsprechung fallen, können in Italien für Schwierigkeiten sorgen. Kein Notar wird fremdsprachliche Urkunden ohne eine professionelle Übersetzung ins Italienische beglaubigen.

Es gilt ausserdem zu bedenken, dass ein italienisches Testament die Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit italienischen Banken erheblich beschleunigt. Die Bankkonten des Verstorbenen werden umgehend nach dessen Tod eingefroren und die deponierten Geldmittel zu erlangen kann ein äußerst langer und schwieriger Prozess sein. In der Zwischenzeit werden die Erben möglichwerweise aufgefordert, aus eigener Tasche Betriebskosten zu begleichen.

Die Vorteile eines italienischen Testaments kann wie folgt zusammengefasst werden:

    • Missverständnisse und Konflikte unter den Erben zu vermeiden
    • Vereinfachung des Erbschaftverfahrens für die italienischen Behörden
    • Reduzierung der Erbschaftsteuer auf Sach-­ und Vermögenswerte

Ein Testament kann darüberhinaus jederzeit bis zum letzten Moment vom Erblasser abgeändert werden.

Es ist unbedingt notwendig, dass das Testament an einem sicheren Ort aufbewahrt wird, zum Beispiel bei einem unabhängigen Rechtsanwalt, der die Verwahrung garantiert und die möglichen Erben nach dem Ableben des Erblassers darüber informieren kann.

Ein fachkundiger Rechtsanwalt assistiert Ihnen beim Aufsetzen eines Testaments nach italienischer Gesetzgebung. Dies begrenzt die Auswirkungen der gesetzlichen italienischen Erbfolge und stellt sicher, dass Ihre italienische Immobilie nach Ihren Verfügungen vererbt

wird und Sie nicht gegen Regelungen des italienischen Erbrechts verstossen. Ein Testament ermöglicht es Ihnen beispielsweise, Vermögenswerte  Wohltätigkeits-organisationen, öffentlichen Einrichtungen etc. zukommen zu lassen. Daher wäre es ratsam, sich von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten zu lassen.