Die testamentarische Erbfolge

Die italienische Erbfolge beruht auf den Grundsätzen des Römischen Rechts, das die Ansprüche direkter Familienangehöriger schützt, und somit das Recht des Erblassers, über seine Vermögenswerte frei zu verfügen, teilweise einschränkt.

Die testamentarische Erbfolge bedeutet, dass die Erbmasse nach dem Willen des Erblassers gemäss eines italienischen Testaments zugewiesen wird. Das Testament ist eine rechtsverbindliche Urkunde, das vom Erblasser erstellt und unterzeichnet wird und womit er/sie bestimmt, was nach seinem/ihrem Tod mit den Vermögenswerten geschehen soll.

Bei ausländischen Testamenten verlangt der italienische Gesetzgeber eine Beglaubigung seitens eines italienischen Notars, bevor das Nachlassverfahren eingeleitet werden kann. Fremdsprachliche Urkunden, die ausländischer Rechtsprechung unterliegen, können erhebliche Schwierigkeiten darstellen.

Ein italienischer Notar wird im Übrigen keine fremdsprachlichen Urkunden beglaubigen, wenn keine professionell angefertigte, italienische Übersetzung vorliegt. Die Kosten für einen qualifizierten Übersetzer oder Dolmetscher könnten höher sein als die für die Erstellung eines italienischen Testaments.

Die Erstellung eines italienischen Testaments vermeidet Konflikte für die Erben und garantiert, dass die italienischen Behörden die rechtlichen Rahmenbedingungen unmissverständlich umsetzen können.

Nach dem Tod des Erblassers wird das italienische Testament registriert und von den zuständigen italienischen Behörden eröffnet.

Einer der Grundsätze des italienischen Erbrechts ist der Schutz der Familie.

Infolgedessen gibt es Erben, die nicht von der Erbfolge ausgeschlossen werden können, die sogenannten Pflichtteilsberechtigten, die auch im Falle der testamentarischen Erbfolge erbberechtigt sind. Ein Teil der Vermögenswerte des Verstorbenen (der Pflichtteil) muss notwendigerweise den Pflichtteilsberechtigten zugeteilt werden.

Das italienische Zivilgesetzbuch setzt den Erbteil genau fest, über den der Erblasser frei verfügen kann.

Der italienische Gesetzgeber weist einen Teil der Erbmasse den Pflichtteilsberechtigten zu, wie z.B.:

a) ehelichen, leiblichen und adoptierten Kindern
b) Ehepartnern
c) rechtmässigen Verwandten (nur falls keine Kinder vorhanden sind)

Der Pflichtteil und der frei verfügbare Teil abhängig vom Verwandtschaftsgrad zu dem Verstorbenen:

Heirs Reserved quota (legitimate quota) Available quota
Spouse ½ ½
Spouse + 1 child 1/3 spouse, 1/3 child 1/3
Spouse + 2 or more children ¼ spouse, ½ children ¼
Spouse and ascendants ½ spouse, ¼ ascendants ¼
1 child ½ ½
2 or more children 2/3 1/3
Ascendants 1/3 2/3
Spouse, ascendants and brothers and sisters ½ spouse, ¼ ascendants ¼
Spouse and brothers and sisters ½ spouse ½
Ascendants and brothers and sisters 1/3 ascendants 2/3
Brothers and sisters / All assets

Ob bei gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge, eine “Dichiarazione di Successione”, eine Erbschaftsteuererklärung, muss in jedem Fall innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers eingereicht werden.

Ungeachtet dessen, was bisher beschrieben wurde, gilt zu erwähnen, dass für nicht-italienische Staatsbürger unterschiedliche Rechtsvorschriften angewendet werden können, und nur ein Rechtsanwalt, der auf länderübergreifende Erbfolgeverfahren spezialisiert ist, kann Ihnen beratend zur Seite stehen. Ein weiterer Grund für das Erstellen eines italienischen Testaments.