Erste Schritte: Die Betriebskosten verwalten

Als Erbe sollten Sie als erstes einige praktische Dinge in Angriff nehmen. Das ist zum einen der Namenswechsel für alle Verträge im Zusammenhang mit Betriebskosten.

Das ist meist nicht so einfach, wie es scheint. Häufig haben die Versorgungsunternehmen unterschiedliche Verfahrensweisen. Es ist keine gute Idee, die Verträge auf den alten Namen weiterlaufen zulassen, denn dies könnte steuerliche Konsequenzen haben.

Die folgenden Unterlagen sollten Sie unbedingt immer bereithalten:

  • Pass und Steuernummer des Verstorbenen;
  • Pass und Steuernummer von einem der Erben;
  • mindestens eine Betriebskostenabrechnung;
  • katastale Informationen zu dem Gebäude, das beim Versorgungsunternehmen
    registriert ist.

An dieser Stelle sei der Unterschied zwischen “voltura” und “subentro” erwähnt. Die voltura bezeichnet die Umschreibung des Vertrags von einem Eigentümer auf den anderen, ohne dass die Versorgung unterbrochen wird. Der subentro hingegen besteht darin, dass die Versorgung nach vorheriger Kündigung eines bestehenden Vertrags wieder aufgenommen wird.

Elektrizität-¬und Gasversorgung: ein konkreter Antrag im Falle von “voltura”und “subentro” ist erforderlich.

Die “voltura” wird meist dann angewandt, wenn Familienmitglieder unter einem Dach mit dem verstorbenen Vertragsnehmer eines Versorgungsvertrags wohnen. Da diese bereits vor dem Tod des Vertragsnehmers die Versorgung genutzt haben, ist es nur noch nötig, den Namen im Vertrag umzuschreiben ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. In diesem Falle sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Angabe des Wohnsitzes
    • Passkopie der Person, die den Antrag auf Umschreibung des Namens im Vertrag stellt.

Im Falle eines “subentro”, indem ein Versorgungsvertrag wiederhergestellt wird, ist der Antrag für ein “subentro” gleichbedeutend mit einem Antrag auf einen neuen Vertrag. Bei der Ausführung eines neuen Vertrags (also dem “subentro”) fallen natürlich Kosten an, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsunternehmens abhängen.

Telefon: generell ist es möglich, den Namen telefonisch (von der Telefonnummer des Verstorbenen aus) oder im Internet umzuschreiben.

Dafür sind folgende Dokumente erforderlich:

  • eine Telefonrechung
  • Pass und Steuernummer des Verstorbenen
  • Pass und Steuernummer des Erben
  • Kontaktdaten des Erben

Derjenige, der in den Vertrag eintritt, übernimmt alle Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Nutzungskosten.

Abfallentsorgung:
Jede Gemeinde hat ihre eigenen Entsorgungsbestimmungen und erteilt Auskunft über das weitere Vorgehen. Im allgemeinen muss der Erbe einen Antrag auf Kündigung der Müllbfuhrservices stellen. Falls dieser Antrag, die “Denuncia di cessazione”, nicht gestellt wird, wird die Müllabfuhr weiterhin ihre Rechnungen stellen. Der Erbe ist dann nicht in der Lage, die Müllabfuhr abzubestellen, falls:

  • mindestens 1 Person in der Immobilie wohnt
  • die Immobilie zwar momentan nicht bewohnt ist, aber theorethisch bewohnbar ist.

Die Erben müssen häufig eine Kopie des Katasterplans vorweisen, um den Müllabfuhrservice zu kündigen.

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