Wie man ein Testament errichtet

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Italien?

Italienische Erbschaftsteuer

Falls der Verstorbene seinen Erstwohnsitz in Italien hatte, unterliegen alle Vermögenswerte des Verstorbenen weltweit der italienischen Erbschaftssteuer (Imposte sulle Successioni).

Andernfalls wird die italienische Erbschaftssteuer auf die in Italien befindliche Immobilie berechnet. Es empfiehlt sich, den Rat eines fachkundigen Anwalts einzuholen, denn Italien hält sich an verschiedene internationale Abkommen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Je nach Verwandtschaftsgrad wird ein Erbe unterschiedlich hoch besteuert. Hier eine kurze Übersicht zu den Sätzen:

  • 4% für die Übertragung auf den überlebenden Ehepartner und die Kinder mit einem Freibetrag von 1 Mio Euro .
  • 6% für die Übertragung auf die Geschwister des Verstorbenen, mit einem Freibetrag von 100.000 Euro für jeden Begünstigten.
  • 6% für die Übertragung auf Verwandte bis zum 4. Grad und alle übrigen Verwandten seitens des Ehepartners bis zum 3.  Grad (ohne Freibetrag).
  • 8% für die Übertragung auf alle übrigen Nicht-­Verwandten (ohne Freibetrag).

 

Die Steuersätze und die Freibeträge entsprechen den gültigen italienischen

Erbschaftsteuerregelungen und werden auf Basis des Gesamtnettovermögens des Verstorbenen errechnet. Dieser Betrag versteht sich abzüglich von Verbindlichkeiten und allen abzugsfähigen Spesen, Arzt-­ und Beerdingungskosten. Die Vermögenswerte innerhalb des Nachlassverfahrens sind Liegenschaften, Firmen, Aktien, Kredite und in einem Bankkonto deponierte Geldmittel. Die folgende Tabelle fasst die aktuelle Erbschaftsteuerregelung in Italien zusammen:

Degree of kinship Exemption Rate to be applied over the exceeding quota
Spouse or direct members of the family Up to 1 million euro 4% 4%
Brothers and sisters Up to 100.000 euro 6%
Family members up to the fourth degree of kinship, direct relatives and collateral relatives up to the third degree No exemption 6%
Others No exemption 8%
In any case of inheritance of real estate property, the payment of a 3% (or € 168 as above described) registration tax is required

Wichtig ist ausserdem zu beachten, dass Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat mit verschiedenen Ländern (u.a. Großbritannien und den U.S.A.). Um sicherzustellen, dass korrekt nach der italienischen Erbschaftsteuerregelung verfahren wird, ist es sehr ratsam, sich bei grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten fachkundigen Rat einzuholen.

Glossar

Zum besseren Verständnis des Inhalts dieser Website ist es wichtig, einige häufig verwendete Begriffe im Erbfolgerecht zu kennen:

– Chiamato all’eridità  –  der Erbberechtigte

Er/sie hat einen Anspruch auf die Vermögenswerte des Verstorbenen aufgrund einer anwendbaren Verfügung (testamentarische oder rechtmässige Erbfolge)

– Denuncia di successione die Erbschaftsteuererklärung

die Erbschaftsteuererklärung muss von mindestens einer anspruchsberechtigten Person innerhalb der Frist von 12 Monaten nach dem Todeszeitpunkt eingereicht werden. In der Erklärung müssen alle Details zum Immobilienbesitz des Erblassers angegeben werden. Daher ist es wichtig, dass die Erbschaftsteuererklärung von einem kompetenten, unparteiischen Experten vorbereitet wird, der sich ausserdem mit dem zuständigen Finanzamt kurzschließen kann.

– Diritto di precedenza – Vorrang durch Nähe

Der Grundsatz des Vorrangs durch Nähe des Verwandtschaftsgrads bedeutet, dass der Erbe, der dem Erblasser innerhalb der gleichen Linie der Erben – privilegierte kollaterale Linie oder gewöhnliche kollaterale Linie -­ verwandtschaftlich am Nächsten steht, schliesst weiter entfernte Verwandte von der Erbfolge aus.

– Erede – der Erbe/die Erbin

Er/Sie ist der/die Erbberechtigte, der/die das Erbe, auf das er/sie einen Anspruch hat, angenommen hat.

– Legato – Vermächtnisnehmer

Der Vermächtnisnehmer ist eine physische oder eine juristische Person, die Vermögenswerte oder Geld nach den Bedingungen eines Testaments erhält.

Die Eigenschaft des Vermächtnisnehmers wird automatisch erworben ohne formelle oder stillschweigende Zustimmung. Er/Sie wird nicht als Erbe angesehen und hat nicht die gleichen Pflichten im Erbverfahren, wie z. B. im Falle von Schulden des Erblassers.

– Successione legittima  gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge kennzeichnet sich dadurch, dass die Erbfolge nicht  durch ein Testament des Verstorbenen angewandt wird, sondern den Regeln des Zivilgesetzbuches folgt.

– Successione per rappresentazione – erbrechtliche Repräsentation

In diesem Fall werden die Vermögenswerte des untestierten (nicht testametarisch geregelten) Erblassers teilweise durch Eintritt auf die Nachkommen verteilt. Das heisst, dass der Erbberechtigte die Erbschaft ausschlägt und der jeweilige Anteil zu gleichen Teilen unter den überlebenden Nachkommen aufgeteilt wird.

– Successione testamentaria testamentarische Erbfolge

Die testamentarische Erbfolge ist eine Erbfolge, die gemäss den Wünschen des Erblassers, wie in einem gültigen Testament bekundet, und gemäss der Gesetzgebung durchgeführt wird.

– Testamento  – Das Testament

Die Urkunde, in welcher der Testamentsverfasser einen oder mehrere Personen ernennt, die das Erbe verwalten und zum Zeitpunkt seines Todes seinen Besitz zuweisen sollen.

Die testamentarische Erbfolge

Die italienische Erbfolge beruht auf den Grundsätzen des Römischen Rechts, das die Ansprüche direkter Familienangehöriger schützt, und somit das Recht des Erblassers, über seine Vermögenswerte frei zu verfügen, teilweise einschränkt.

Die testamentarische Erbfolge bedeutet, dass die Erbmasse nach dem Willen des Erblassers gemäss eines italienischen Testaments zugewiesen wird. Das Testament ist eine rechtsverbindliche Urkunde, das vom Erblasser erstellt und unterzeichnet wird und womit er/sie bestimmt, was nach seinem/ihrem Tod mit den Vermögenswerten geschehen soll.

Bei ausländischen Testamenten verlangt der italienische Gesetzgeber eine Beglaubigung seitens eines italienischen Notars, bevor das Nachlassverfahren eingeleitet werden kann. Fremdsprachliche Urkunden, die ausländischer Rechtsprechung unterliegen, können erhebliche Schwierigkeiten darstellen.

Ein italienischer Notar wird im Übrigen keine fremdsprachlichen Urkunden beglaubigen, wenn keine professionell angefertigte, italienische Übersetzung vorliegt. Die Kosten für einen qualifizierten Übersetzer oder Dolmetscher könnten höher sein als die für die Erstellung eines italienischen Testaments.

Die Erstellung eines italienischen Testaments vermeidet Konflikte für die Erben und garantiert, dass die italienischen Behörden die rechtlichen Rahmenbedingungen unmissverständlich umsetzen können.

Nach dem Tod des Erblassers wird das italienische Testament registriert und von den zuständigen italienischen Behörden eröffnet.

Einer der Grundsätze des italienischen Erbrechts ist der Schutz der Familie.

Infolgedessen gibt es Erben, die nicht von der Erbfolge ausgeschlossen werden können, die sogenannten Pflichtteilsberechtigten, die auch im Falle der testamentarischen Erbfolge erbberechtigt sind. Ein Teil der Vermögenswerte des Verstorbenen (der Pflichtteil) muss notwendigerweise den Pflichtteilsberechtigten zugeteilt werden.

Das italienische Zivilgesetzbuch setzt den Erbteil genau fest, über den der Erblasser frei verfügen kann.

Der italienische Gesetzgeber weist einen Teil der Erbmasse den Pflichtteilsberechtigten zu, wie z.B.:

a) ehelichen, leiblichen und adoptierten Kindern
b) Ehepartnern
c) rechtmässigen Verwandten (nur falls keine Kinder vorhanden sind)

Der Pflichtteil und der frei verfügbare Teil abhängig vom Verwandtschaftsgrad zu dem Verstorbenen:

Heirs Reserved quota (legitimate quota) Available quota
Spouse ½ ½
Spouse + 1 child 1/3 spouse, 1/3 child 1/3
Spouse + 2 or more children ¼ spouse, ½ children ¼
Spouse and ascendants ½ spouse, ¼ ascendants ¼
1 child ½ ½
2 or more children 2/3 1/3
Ascendants 1/3 2/3
Spouse, ascendants and brothers and sisters ½ spouse, ¼ ascendants ¼
Spouse and brothers and sisters ½ spouse ½
Ascendants and brothers and sisters 1/3 ascendants 2/3
Brothers and sisters / All assets

Ob bei gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge, eine “Dichiarazione di Successione”, eine Erbschaftsteuererklärung, muss in jedem Fall innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers eingereicht werden.

Ungeachtet dessen, was bisher beschrieben wurde, gilt zu erwähnen, dass für nicht-italienische Staatsbürger unterschiedliche Rechtsvorschriften angewendet werden können, und nur ein Rechtsanwalt, der auf länderübergreifende Erbfolgeverfahren spezialisiert ist, kann Ihnen beratend zur Seite stehen. Ein weiterer Grund für das Erstellen eines italienischen Testaments.

Italian Inheritance

Die gesetzliche Erbfolge

Falls der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, bestimmt die italienische  Rechtsprechung, welche Verwandte einen rechtmässigen Anspruch auf die Vermögenswerte des Verstorbenen haben und wie hoch deren Anteil ist. Fehlen rechtmässige Erben bis zum 6. Verwandtschaftsgrad, fällt die Erbmasse an den Staat.

Man unterscheidet zwei Arten von Verwandschaftsbezeichnungen:

  • die lineare Verwandtschaft (Vater, Kinder; Grossvater, Enkelkinder) :  Familienmitglieder, die direkt voneinander abstammen;
  • die kollateralen Seitenverwandten (Brüder und Schwestern; Onkel, Neffe):  obwohl sie von derselben Person abstammen, aber nicht direkt voneinander abstammen.

Verwandte, die unter dem italienischen Erbfolgesetz als rechtmässige Erben anerkannt werden, sind:

  • der/die Ehepartner/in
  • Kinder, eheliche und adopierte Kinder haben dieselben Rechte
  • rechtmässige Familienmitglieder (Vater, Mutter, Grossvater, Grossmutter), Verwandte
  • alle übrigen Verwandten bis zum 6. Grad
  • der italienische Staat (falls keine Erben oder andere Verfügungen vorhanden  sind).

Der Verwandtschaftsgrad bestimmt den Erbanspruch und schliesst weiter entfernte Verwandte aus, “Diritto di Precendenza” (Vorrang durch Nähe). Falls die Erben den gleichen Verwandtschaftsgrad aufweisen, erben beide zu gleichen Teilen die Vermögenswerte des Verstorbenen. Ob durch gesetzliche oder testamentarische Erbfolge, eine “Dichiarazione di Successione”, eine Erbschaftsteuererklärung, muss innerhalb eines Jahres nach dem Todeszeitpunkt erfolgen. Alle erforderlichen Schritte gestalten sich mithilfe eines unabhängigen

Rechtsbeistands reibungsloser. Ihr Anwalt kontaktiert die zuständigen Behörden, holt die nötigen Dokumente ein und erledigt alle Formalitäten für Sie.

Inheritance distribution according to legitimate succession