Italienische Erbschaftsteuer
Falls der Verstorbene seinen Erstwohnsitz in Italien hatte, unterliegen alle Vermögenswerte des Verstorbenen weltweit der italienischen Erbschaftssteuer (Imposte sulle Successioni).
Andernfalls wird die italienische Erbschaftssteuer auf die in Italien befindliche Immobilie berechnet. Es empfiehlt sich, den Rat eines fachkundigen Anwalts einzuholen, denn Italien hält sich an verschiedene internationale Abkommen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Je nach Verwandtschaftsgrad wird ein Erbe unterschiedlich hoch besteuert. Hier eine kurze Übersicht zu den Sätzen:
- 4% für die Übertragung auf den überlebenden Ehepartner und die Kinder mit einem Freibetrag von 1 Mio Euro .
- 6% für die Übertragung auf die Geschwister des Verstorbenen, mit einem Freibetrag von 100.000 Euro für jeden Begünstigten.
- 6% für die Übertragung auf Verwandte bis zum 4. Grad und alle übrigen Verwandten seitens des Ehepartners bis zum 3. Grad (ohne Freibetrag).
- 8% für die Übertragung auf alle übrigen Nicht-Verwandten (ohne Freibetrag).
Die Steuersätze und die Freibeträge entsprechen den gültigen italienischen
Erbschaftsteuerregelungen und werden auf Basis des Gesamtnettovermögens des Verstorbenen errechnet. Dieser Betrag versteht sich abzüglich von Verbindlichkeiten und allen abzugsfähigen Spesen, Arzt- und Beerdingungskosten. Die Vermögenswerte innerhalb des Nachlassverfahrens sind Liegenschaften, Firmen, Aktien, Kredite und in einem Bankkonto deponierte Geldmittel. Die folgende Tabelle fasst die aktuelle Erbschaftsteuerregelung in Italien zusammen:
Degree of kinship | Exemption | Rate to be applied over the exceeding quota |
Spouse or direct members of the family | Up to 1 million euro 4% | 4% |
Brothers and sisters | Up to 100.000 euro | 6% |
Family members up to the fourth degree of kinship, direct relatives and collateral relatives up to the third degree | No exemption | 6% |
Others | No exemption | 8% |
In any case of inheritance of real estate property, the payment of a 3% (or € 168 as above described) registration tax is required |
Wichtig ist ausserdem zu beachten, dass Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat mit verschiedenen Ländern (u.a. Großbritannien und den U.S.A.). Um sicherzustellen, dass korrekt nach der italienischen Erbschaftsteuerregelung verfahren wird, ist es sehr ratsam, sich bei grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten fachkundigen Rat einzuholen.