Die gesetzliche Erbfolge
Falls der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, bestimmt die italienische Rechtsprechung, welche Verwandte einen rechtmässigen Anspruch auf die Vermögenswerte des Verstorbenen haben und wie hoch deren Anteil ist. Fehlen rechtmässige Erben bis zum 6. Verwandtschaftsgrad, fällt die Erbmasse an den Staat. Man unterscheidet zwei Arten von Verwandschaftsbezeichnungen: die lineare Verwandtschaft (Vater, Kinder; Grossvater, Enkelkinder) : […]