Die gesetzliche Erbfolge
Falls der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, bestimmt die italienische Rechtsprechung, welche Verwandte einen rechtmässigen Anspruch auf die Vermögenswerte des Verstorbenen haben und wie hoch deren Anteil ist. Fehlen rechtmässige Erben bis zum 6. Verwandtschaftsgrad, fällt die Erbmasse an den Staat.
Man unterscheidet zwei Arten von Verwandschaftsbezeichnungen:
- die lineare Verwandtschaft (Vater, Kinder; Grossvater, Enkelkinder) : Familienmitglieder, die direkt voneinander abstammen;
- die kollateralen Seitenverwandten (Brüder und Schwestern; Onkel, Neffe): obwohl sie von derselben Person abstammen, aber nicht direkt voneinander abstammen.
Verwandte, die unter dem italienischen Erbfolgesetz als rechtmässige Erben anerkannt werden, sind:
- der/die Ehepartner/in
- Kinder, eheliche und adopierte Kinder haben dieselben Rechte
- rechtmässige Familienmitglieder (Vater, Mutter, Grossvater, Grossmutter), Verwandte
- alle übrigen Verwandten bis zum 6. Grad
- der italienische Staat (falls keine Erben oder andere Verfügungen vorhanden sind).
Der Verwandtschaftsgrad bestimmt den Erbanspruch und schliesst weiter entfernte Verwandte aus, “Diritto di Precendenza” (Vorrang durch Nähe). Falls die Erben den gleichen Verwandtschaftsgrad aufweisen, erben beide zu gleichen Teilen die Vermögenswerte des Verstorbenen. Ob durch gesetzliche oder testamentarische Erbfolge, eine “Dichiarazione di Successione”, eine Erbschaftsteuererklärung, muss innerhalb eines Jahres nach dem Todeszeitpunkt erfolgen. Alle erforderlichen Schritte gestalten sich mithilfe eines unabhängigen
Rechtsbeistands reibungsloser. Ihr Anwalt kontaktiert die zuständigen Behörden, holt die nötigen Dokumente ein und erledigt alle Formalitäten für Sie.
Inheritance distribution according to legitimate succession